Die Gesellschaft für Sexualpädagogik (gsp), die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) und die Gesellschaft für Sexualwissenschaft (GSW) begrüßen die am 15.04.2024 veröffentlichten Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, weitere Schritte zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorzunehmen und zugleich Angebote Sexueller Bildung auszubauen sowie die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln abzusichern.
Die geltende Rechtslage ist aus Sicht der drei Fachgesellschaften dringend reformbedürftig, um reproduktive Gerechtigkeit für alle Menschen in Deutschland zu erreichen. „Die aktuellen strafrechtlichen Regelungen kriminalisieren und stigmatisieren Personen, die ungewollt schwanger sind, und bringen Hürden in der psychosozialen und medizinischen Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen mit sich. Schwangerschaft und Familiengründung sind immer nur mit Frauen* bzw. Eltern möglich, nie gegen sie oder ihre selbstbestimmte Entscheidung. Um ungewollte Schwangerschaften bestmöglich zu vermeiden, ist neben Sexualaufklärung und Sexueller Bildung vor allem der niedrigschwellige, kostenfreie Zugang zu einem Verhütungsmittel der eigenen Wahl von Bedeutung“, erklären die Vorstände der gsp, DGfS und GSW. „Es ist Zeit, dass sich die Politik ernsthaft mit
den wissenschaftlichen Empfehlungen der Kommission auseinandersetzt, dabei die Erfahrungen und Stellungnahmen der Fachverbände berücksichtigt und ein neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erarbeitet, das auch die Finanzierung des umfangreichen Beratungsstellenangebots sicherstellt.“
Download des Kurzberichts bzw. des vollständigen Berichts der Kommission zur reproduktiven Gesundheit und Fortpflanzungsmedizin: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-legt-abschlussbericht-vor-238414