Qualitätssiegel

GSP Q-Siegel

Der Siegelvergabe liegen definierte Standards für Ausbildung, Praxiserfahrung und deren Reflexion zugrunde. Damit geht das Q-Siegel über eine rein fachlich theoretische Weiterbildung hinaus. Es bescheinigt eine theoretische und praktische Grundqualifikation in der Sexuellen Bildung und trägt auf diese Weise entscheidend zur Professionalisierung der Sexualpädagogik bei. Mit der Einführung des Qualitätssiegels ist die gsp auch im europäischen Kontext wegweisend auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Sexuellen Bildung.

Mit der Verleihung des Siegels ist die Berechtigung verbunden, die Bezeichnung „Sexualpädagog:in (gsp)“ hinter dem Namen zu führen. Sowohl Angestellte als auch freiberuflich Tätige sind durch das Q-Siegel leichter als Fachpersonal erkennbar.

Für Träger:innen oder Auftraggeber:innen sexualpädagogischer Arbeit ermöglicht dies größere Sicherheit und mehr Qualität bei der Auswahl von Angeboten.

Bei der Formulierung der Mindeststandards sexualpädagogischer Qualifizierung orientiert wir uns an

  • den Erfordernissen sexualpädagogischer Kompetenz, wie sie zur Bewältigung sexualpädagogischer Praxis erforderlich ist,
  • dem momentanen Stand der wissenschaftlichen Disziplin Sexualpädagogik in Forschung und Theorieentwicklung,
  • der (sicher nicht optimalen) gesellschaftlichen Bedeutung, die der Sexualpädagogik im Konzert der Spezialqualifikation zugeschrieben wird,
  • der gegenwärtigen Situation des Professionalisierungsprozesses der Sexualpädagogik, der noch nicht am wünschenswerten Ziel angekommen ist,
  • den gegenwärtigen vorhandenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und entsprechenden Qualifizierungsprofilen und
  • den vergleichbaren Spezialqualifikationen im Bereich des Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitssektors.

Antragsverfahren

  1. Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus.
  2. Senden Sie das unterschriebene Formular zusammen mit folgenden Dokumenten als pdf-Dokument an buerp@gsp-ev.de:
    • Mitgliedsantrag (wenn Sie noch kein Mitglied sind)
    • Nachweise und Bescheinigungen für alle im Antrag gemachten Angaben
    • einen aktuellen Lebenslauf
  3. Die Geschäftsstelle prüft Ihren Antrag formal und leiten diesen, sobald er vollständig ist, an den Weiterbildungsausschuss weiter.
  4. Nach der Prüfung des Antrags durch den Weiterbildungsausschuss (bis zu 4 Monate) empfiehlt dieser die Vergabe oder Nicht-Vergabe des Q-Siegels an den Vorstand.

Grundvoraussetzungen für das Tragen des Q-Siegels sind

  • eine pädagogische oder fachverwandte Grundausbildung bzw. Grundqualifikation,
  • eine aktuelle Mitgliedschaft in der gsp.

Detallierte Informationen zum Antragsverfahren, eine Liste anerkannter Grundqualifikationen, sowie die Antragsformulare finden Sie weiter unten.

Formulare und Voraussetzungen zum Q-Siegel

Einrichtungen und Institutionen, deren Fort-, Aus- und Weiterbildungen für das Q-Siegel anerkannt werden, finden Sie unter Fort- und Weiterbildungen.

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