Q-Siegel

GSP Q-Siegel

Das Qualitätssiegel (kurz: Q-Siegel) wird an Fachkräfte vergeben, die definierte fachliche und praxisbezogene Anforderungen erfüllen. Es berücksichtigt insbesondere:

  • die fachliche Qualifikation
  • praktische Erfahrungen in der sexualpädagogischen Arbeit
  • professionelle Reflexion, unter anderem durch Supervision
  • unsere berufsethischen Standards

Das Q-Siegel trägt dazu bei, Qualität in der sexualpädagogischen Praxis nachvollziehbar zu machen und trägt auf diese Weise entscheidend zur Professionalisierung der Sexualpädagogik bei. Mit der Einführung des Q-Siegels ist die gsp auch im europäischen Kontext wegweisend auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Sexuellen Bildung.

Mit der Verleihung des Q-Siegels ist die Berechtigung verbunden, die Bezeichnung „Sexualpädagog:in (gsp)“ hinter dem Namen zu führen. Sowohl Angestellte als auch freiberuflich Tätige sind durch das Q-Siegel leichter als Fachpersonal erkennbar.

Das Q-Siegel macht fachliche Standards sichtbar und unterstützt die Einordnung von Angeboten im Feld der Sexualpädagogik. Es dient damit als Orientierung für:

  • Auftraggebende und Einrichtungen
  • Fachkolleg*innen
  • Teilnehmende sexualpädagogischer Angebote

Bei der Formulierung der Mindeststandards sexualpädagogischer Qualifizierung orientieren wir uns an

  • den Erfordernissen sexualpädagogischer Kompetenz, wie sie zur Bewältigung sexualpädagogischer Praxis erforderlich ist,
  • dem momentanen Stand der wissenschaftlichen Disziplin Sexualpädagogik in Forschung und Theorieentwicklung,
  • der (sicher nicht optimalen) gesellschaftlichen Bedeutung, die der Sexualpädagogik im Konzert der Spezialqualifikation zugeschrieben wird,
  • der gegenwärtigen Situation des Professionalisierungsprozesses der Sexualpädagogik, der noch nicht am wünschenswerten Ziel angekommen ist,
  • den gegenwärtigen vorhandenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und entsprechenden Qualifizierungsprofilen und
  • den vergleichbaren Spezialqualifikationen im Bereich des Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitssektors.

ANtragsverfahren

Grundvoraussetzungen für das Tragen des Q-Siegels sind

  • eine pädagogische oder fachverwandte Grundausbildung bzw. Grundqualifikation,
  • eine aktuelle Mitgliedschaft in der gsp.

Der Antrag erfolgt in mehreren Schritten:

1. Informieren Sie sich über die Anforderungen. Diese sind ausführlich im Dokument „Leitfaden & Bestimmungen“ beschrieben.

2. Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus. Senden Sie das unterschriebene Formular zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten im pdf-Format an buero@gsp-ev.de. Alternativ können Sie uns die Unterlagen postalisch zuschicken.

3. Die Geschäftsstelle prüft Ihren Antrag formal und leiten diesen, sobald er vollständig ist, an den Weiterbildungsausschuss weiter.

4. Der Weiterbildungsausschuss prüft Ihren Antrag fachlich. Bitte beachten Sie, dass die Begutachtung bis zu vier Monate in Anspruch nehmen kann.

5. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen das Q-Siegel verliehen. Zum Erhalt der Berechtigung zum Tragen des Q-Siegels ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen notwendig.

+ Mitgliedsantrag (insofern keine Mitgliedschaft vorliegt)

+ Nachweise und Bescheinigungen für alle im Antrag gemachten Angaben

+ Abschlusszertifikat der Grundausbildung

+ Aktueller Lebenslauf

+ Unterschriebene Berufsethische Standards

Für die Vergabe des Q-Siegels ist der Nachweis von min. 15 Stunden Supervision erforderlich.

Qualifizierte Personen, die Supervision anbieten, können in der Referierendenbörse gefunden werden:

https://gsp-ev.de/referierendenboerse
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Formulare und Voraussetzungen zum Q-Siegel

Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen und Formulare für das Antragsverfahren.

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